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   OLG Frankfurt, 27.05.1986 - 8 U 154/85   

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https://dejure.org/1986,2364
OLG Frankfurt, 27.05.1986 - 8 U 154/85 (https://dejure.org/1986,2364)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.05.1986 - 8 U 154/85 (https://dejure.org/1986,2364)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Mai 1986 - 8 U 154/85 (https://dejure.org/1986,2364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Vergütung als "Vermittlungsprovision"; Provisionsanspruch eines Maklers; Zahlung einer Maklercourtage aufgrund eines Vertrages zugunsten Dritter; Untergang des Forderungsrechts durch Vertragrücktritt des Versprechensempfängers bei ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 328; BGB § 334; BGB § 652

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1176
  • MDR 1986, 849
  • VersR 1987, 205
  • WM 1986, 861
  • JR 1986, 463
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03

    Vergütung des Maklers: Anfall der Provision bei Ausübung eines im Hauptvertrag

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag in der Regel auch die Wirkungen der Maklerklausel beseitigt (vgl. beispielsweise OLG Frankfurt, NJW-RR 1986, 1176; OLG Schleswig, NJW-RR 2002, 782; Schwerdtner, a. a. O., Rn. 826).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.1999 - 7 U 160/98

    Einbeziehung einer Maklerklausel in notarielle Kaufverträge

    In Ermangelung einer besonderen Bestimmung ist - wie sich aus § 328 Abs. 2 BGB ergibt - aus den Umständen, insbesondere aus dem Zweck eines Vertrages zu entnehmen, ob den Vertragschließenden die Befugnis vorbehalten bleiben soll, das Recht des Dritten ohne dessen Zustimmung wieder aufzuheben (vgl. hierzu BGH NJW 1986, 1165, 1166; OLG Schleswig RDM A 136, BI. 10; OLG Celle WM 1985, 1455, 1456; OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 1176, 1177).

    Handelt es sich nämlich bei der Provisionsklausel wirtschaftlich um einen "Teil des Kaufpreises" (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 1176, 1177; OLG Hamburg MDR 1978, 403), so muß diese bei Fehlen eines erkennbar gegenteiligen Parteiwillens auch das rechtliche Schicksal des im übrigen dem Versprechungsempfänger zustehenden Erfüllungsanspruchs teilen.

    Das Forderungsrecht aus § 328 BGB setzt eine solche originäre Provisionspflicht weder voraus noch fällt der originäre Anspruch durch ihn weg (vgl. BGH NJW 1996, 654, 655 = MittRhNotK 1996, 320; OLG Hamburg NJW-RR 1988, 812 ; OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 1176, 1177).

  • OLG Dresden, 27.10.1999 - 8 U 1676/99

    Mitbeurkundung eines Provisionsversprechens zu Gunsten des Maklers; Abreden mit

    Auch spricht vieles dafür, der einvernehmlichen Aufhebung den Fall der Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechtes durch eine der Hauptvertragsparteien gleichzustellen, also auch in einem solchen Falle die Auswirkungen auf das Forderungsrecht des Maklers nach § 328 Abs. 2 BGB zu beurteilen (so für Rücktritt wegen Leistungsverzuges OLG Frankfurt WM 1986, 861; OLG Düsseldorf OLGR Düsseldorf 1994, 29; vgl. aber auch BGH WM 1986, 528 unter II 2).
  • OLG Hamburg, 28.05.1999 - 11 U 10/99

    Courtageanspruch des Maklers bei Abschluss eines notariellen

    Das gilt ganz besonders auch für den Sachverhalt, der der Entscheidung des OLG Frankfurt (DB 1986, 2594 f) zugrunde lag, sowie für die Sachverhalte zu den neueren Entscheidungen des OLG Dresden und des Bundesgerichtshofs (in NJW-RR 1996, 694 [OLG Dresden 29.03.1995 - 8 U 1086/94] f bzw. in MDR 1998, 764 [BGH 29.01.1998 - III ZR 76/97] f).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.1995 - 7 U 235/93

    Auswirkung der Vertragsaufhebung auf die Maklerprovision

    Nach überwiegender Meinung kann durch einen Rücktritt wegen Leistungsverzug oder aber auch durch einverständliche Aufhebung des Kaufvertrages dem Dritten das diesem eingeräumte Forderungsrecht dann entzogen werden, wenn dessen Berechtigung widerruflich ist (BGH NJW 1986, 1165 f.; OLG Frankfurt WM 1986, 861 ).
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